In der Mitgliederversammlung üben die Mitglieder der Genossenschaft ihre gesetzlich vorgesehenen Rechte als Miteigentümer des Unternehmens aus. Sie stellen den Jahresabschluss fest und beschließen die Gewinnverwendung (Dividende). Die Mitglieder entscheiden darüber, ob sie Vorstand und Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr Entlastung erteilen und sie wählen den Aufsichtsrat.

Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG
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