Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG

1. Heizen und Luftfeuchtigkeit in der Wohnung


Zur Einsparung von Heizenergie und zur Vermeidung von Schimmelbildung ist die Wohnung entsprechend der ausgehändigten Informationsmaterialien zu beheizen und zu lüften. Hygrometer werden zur Überprüfung der Raumfeuchtigkeit zur Verfügung gestellt. Sollten wir die Probleme auf diese Art nicht in den Griff bekommen, dann führen wir Langzeitmessungen mit so genannten Datenloggern durch, um den Ursachen auf die Spur zu kommen.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link.

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2. Satellitenschüsseln


Satellitenschüsseln werden insbesondere aus optischen Gründen - Hausansicht und Ensembleschutz - grundsätzlich nicht genehmigt.




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3. Umbauten und Einbauten durch den Mieter


Bauliche Veränderungen am gemieteten Objekt bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstands der Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG. Dies gilt insbesondere für Durchbrüche von Wänden und Türen, zum Beispiel für Dunstabzüge oder Katzenklappen. Dies gilt ebenso für die Veränderung der Aussenanlagen zum Beispiel durch die Aufstellung von Gartenhütten oder Spielgeräten.




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4. Tierhaltung


Hunde- und Katzenhaltung ist mit Rücksicht auf die Mietergemeinschaft nicht erwünscht und bedarf in jedem Fall der vorherigen Genehmigung durch die Genossenschaft, dies gilt auch für eine Ersatzbeschaffung.




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5. Probleme mit anderen Mietern - die lieben Nachbarn ...


Bitte versuchen Sie immer Differenzen mit Ihrem Nachbarn durch ein persönliches Gespräch auf höfliche, vernünftige Art und Weise zu klären.
Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, sollten Sie uns über Ihr Problem informieren. Der Vermieter hat rechtlich keine besonders starke Position bei Mieterstreitigkeiten.
Beschwerden über Mitbewohner müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Im Download-Bereich finden Sie ein entsprechendes Formular zum herunterladen.

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Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (z. B. nächtliche Ruhestörung, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung usw. ) ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.




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