Gesetz und Satzung sehen das Zusammenspiel von drei Genossenschaftsorganen vor - Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung. Diese Organe nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr. Der Vorstand führt die Geschäfte. Zu diesem Zweck bedient er sich der Mitarbeiter der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat wählt die Vorstände. Er fördert und überwacht den Vorstand bei der Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung wählt die Aufsichtsräte und beschließt unter anderem im Rahmen der Mitgliederversammlung über die Jahresabschlüsse.

Über obenstehende Links erfahren Sie mehr über die Akteure, die hinter der Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG stehen und diese führen.

Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG

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