Öffentlich geförderte Wohnungen können nur unter besonderen Voraussetzungen angemietet werden. Die zuständige Behörde prüft Einkommen und Bedarf des Interessenten und stellt dann den Wohnberechtigungsschein aus.

Nähere Informationen zum Wohnberechtigungsschein, sowie entsprechende Antragsvordrucke finden Sie hier:

Weitere Informationen

Ihren Wohnberechtigungsschein erhalten Sie im Bauamt der Stadt Ansbach.
Bitte wenden Sie sich an die dortigen Mitarbeiter:

Ansprechpartner

Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG
Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG

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